Sie dürfen 4 mal im Jahr, in jedem Quartal einmal (alle 13 Wochen ab Therapieende, Stichtag ist letzter Therapietag), mit einer Überweisung von ihrem Hausarzt oder einem Facharzt eine Physiotherapie in Anspruch nehmen. Der Überweisungsschein darf nicht älter als 14 Tage sein. Wenn trotzdem eine weitere Therapie in diesen 13 Wochen stattfinden sollte, kann darum mit einer chefärztlichen Bewilligung angesucht werden.
Voranmeldungen telefonisch oder per E-mail, Fixe Terminvereinbarung nur in der Praxis zu den Öffnungszeiten möglich.
Mit der Überweisung bitte ich Sie Befunde, die nicht älter als 3 Jahre sind, ein Handtuch und ein Badetuch mitzubringen.
Hausordnung bzw. AGB s
Pünktlichkeit: Bitte kommen Sie ca. 10-15 min. vor Ihrer Behandlung in die Praxis um entspannt und pünktlich* in die Therapie gehen zu können. Verspätungen verkürzen die Therapiedauer. Ab einer Verspätung von 15 Minuten entfällt Ihre Therapie kostenpflichtig. Der Grund für Verspätungen unsererseits kann in einer Behandlung oder längeren Behandlung von Akutschmerzpatienten liegen. Dafür bitte ich um Verständnis (das Könnten auch einmal Sie sein).
Absagen: Können nur entgegengenommen werden, wenn Sie 24 Stunden vor dem Termin erfolgen, damit der freiwerdende Termin anderweitig vergeben werden kann.
Kosten der Absage: Erfolgt die Absage nicht rechtzeitig, oder erscheinen Sie nicht, wird Ihnen die Therapie ohne Ersatztermin privat in Rechnung gestellt. Für Absagen in Zusammenhang mit einer Erkrankung und Vorlage einer ärztlichen Krankenbestätigung entfällt die Kostenpflicht und sie bekommen selbstverständlich einen Ersatztermin. Werden gesamte Therapietermine ohne ärztliche Begründung abgesagt, muss das 7 Tage vor Therapiebeginn erfolgen ansonsten fällt eine Stornogebühr von 100,- € an.
Mitzubringen: Für die Therapie benötigen Sie ein Handtuch und ein Badetuch. Beide können Sie während der Therapiezeit in den in der Praxis vorhandenen Garderobeschränken lagern. Nach Beendigung der Therapie werden vergessene Handtücher nach einem Monat entsorgt. Aktuelle, nicht älter als 1 Jahr alte Facharzt-, MR- oder Röntgenbefunde (keine Bilder) helfen mir eine optimale Therapie auszuarbeiten.
Therapietermine: Es stehen Ihnen bei fast allen Krankenversicherungen 10 Therapietermine zu. Alle Termine werden bei der ersten Sitzung festgelegt. Um die Effektivität der Therapie und die Teilrückerstattung durch die jeweiligen Kassen zu gewährleisten, ist es notwendig bzw. vorgeschrieben regelmäßig zwei bis dreimal pro Woche zur Therapie zu erscheinen. Manche Überweisungen müssen chefärztlich bewilligt werden, dafür stehe ich mit den jeweiligen Krankenkassenchefärzten per Fax in Kontakt.
Rechnung: Am Ende der Therapie bekommen Sie die Gesamtrechnung, die Sie für die Rückverrechnung mit der jeweiligen Kasse benötigen. Alle Informationen dazu finden Sie unter www.arefi.at unter Patienteninformation. Die gesamte Behandlungsserie ist zum Therapieende mit Erlagschein (den Sie nach der Halbzeit der Therapie bekommen) einzuzahlen!
Befunde: Befunde und Therapieverläufe bzw. die kompletten Daten können auf Wunsch gegen Entgelt schriftlich verfasst bzw. ausgedruckt werden. Kosten: € 40,-
Haftung: Für Ihre persönlichen im Warteraum, der Garderobe oder im Garderobenschrank gelagerten Gegenstände wird keine Haftung übernommen.
Keine Therapie: Bei Fieber, Infektionserkrankungen oder einer Zahnwurzelbehandlung kann an diesem Tag nicht therapiert werden.
Schuhe: Ziehen Sie bitte Ihre Straßenschuhe an der Garderobe vor dem Warteraum aus. Unsere Hauspantoffel stehen zu Ihrer Verfügung.
Allgemein: Rauchen, Essen und Haustiere sind in der Praxis verboten.
Die Datenschutzverordnung (DSGVO)
Hierbei handelt es sich um eine Verordnung, die in der gesamten EU Gültigkeit hat und den Unternehmen vorgibt, wie sie mit den personengebundenen Daten umzugehen haben, damit der Datenschutz für jeden von uns gegeben bleibt. Physiotherapeuten sind, vom Moment ihrer Beauftragung zur Therapie, berechtigt mit den personengebundenen Gesundheitsdaten ihrer Klienten zu arbeiten. Dazu zählen nicht nur die Daten zur Person sondern auch alle Daten, die sich auf den Gesundheitszustand des Klienten beziehen. Bei mir in der Praxis werden die Daten entsprechend der gesetzlichen DSGVO in einem eigens für Therapeuten konzipiertem Archivprogramm behandelt, bearbeitet und gespeichert. Diese Daten werden durch doppelt gespeicherte externe Festplatten gesichert. Außerdem wird eine Kopie der Daten Außerhaus aufbewahrt. Meine Computer in der Praxis sind nicht online, so können prinzipiell sowohl keine Viren in den Computern gelangen, als auch keine Daten gestohlen werden. Die Daten der Klienten sind gemäß § 11a Abs. 3 MTD-G mindestens 10 Jahre hindurch aufzubewahren. Weiters ist es zulässig, die Daten bis zur Beendigung von allfälligen Rechtsstreitigkeiten, bei denen die Daten als Beweis benötigt werden, aufzubewahren. Daraus ergibt sich die zulässige Aufbewahrungsfrist von 30 Jahren.
Die kompletten Daten können auf Wunsch gegen Entgelt schriftlich verfasst und ausgedruckt werden. Leider muss wegen des Zeitaufwandes pro schriftlichen Ausdruck einer Therapieserie ein Kostenaufwand von € 40,- verrechnet und um eine Wartezeit von bis zu 2 Wochen gebeten werden.
Aktuelle Liste der Physiotherapeuten im Bezirk Deutschlandsberg und Umgebung